Hallen- und Benutzungsordnung

·         Das Spielen auf den Plätzen ist nur zu den Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt und für die die Miete bezahlt ist.

·         Die Plätze werden für die jeweils volle Winter- oder Sommersaison für bestimmte Tage und Zeiten zu vollen Stunden vermietet.

·         Die Platzmiete ist mit Bestätigung der Reservierung fällig.

·         Der Platzleitung ist es gestattet, die Plätze gegen Gutschrift der gezahlten Platzmiete für besondere Zwecke, z. B. Turniere, in Anspruch zu nehmen.

·         Die dem Mieter zur Verfügung gestellten Plätze sind aus dem für den jeweiligen Tag ausgelegten Belegungsplan ersichtlich.

·         Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlagenuhren. Die Spielzeit je Platz und Stunde beträgt 60 Minuten. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert frei zu machen. Es ist nicht gestattet, auf einen frei gebliebenen Platz ohne Genehmigung durch den Betreiber weiterzuspielen.

·         Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen, nicht außen gespielten Hallenschuhen (profillos und mit weißer Sohle) betreten und bespielt werden. Der Mieter hat die Verpflichtung seine Mitspieler und Gäste dahingehend zu unterrichten. Nichtbeachtung kann den Ausschluss von der Platznutzung, ohne unser Verpflichtung, eine eventuelle Restmiete zurückzuzahlen zu müssen, zur Folge haben.

·         In der Halle und auf den Außenplätzen darf nicht geraucht oder gegessen werden. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird.

·         Die Beauftragten des Betreibers, dürfen gegenüber Besuchern und Benutzern das Hausrecht ausüben.

·         Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenlagern sind schonen zu behandeln. Die Benutzer der Anlage sind für die durch sie verursachten Schäden ausschließlich haftbar, sofern die Schäden nicht nachweisbar ohne deren Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen.

·         Eine Haftung gegenüber Besuchern und Benutzern der Tennisanlage für Unfälle, Verluste und für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht daher insbesondere keine Haftung für Verletzung der Spieler, Verluste an Kleidung und Wertgegenständen, Beschädigung von Kleidung und Pkws. Der Mieter verpflichtet sich, nur solche Gäste als Mitspieler mitzubringen, die die Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen. Die technischen Anlagen werden nur von dem Betreiber bedient.

·         Die Halle sowie die Außenplätze dürfen nur von den Mietern eines Platzes und seinen Mitspielern während der gebuchten Zeit betreten werden.

·         Tiere dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden.

·         Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Platzbenutzung, ohne unsere Verpflichtung, eine eventuelle Restmiete zurückzahlen zu müssen, zur Folge haben.

·         Die Benutzungsordnung wird mit Unterzeichnung des Vertrages anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich auch jeder Besucher den Regeln der Benutzungsordnung.

·         Ohne schriftliche Genehmigung des Inhabers ist es nicht erlaubt, Tennisunterricht zu erteilen.

 


Gerichtsstand ist Mülheim